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Waldbrandverordnung tritt für den Bezirk St. Pölten mit 31.Juli 2024 in Kraft!
Alle Jahre wieder… aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Trockenheit ist mit 31.
Juli 2023 im Bezirk St. Pölten die Waldbrandverordnung in Kraft.
Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt.
Im Details
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ist jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
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das Rauchen
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aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben (können durch Brennglaswirkung Brände auslösen)
in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten!
Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Weitere Details finden sie auf der Gemeinde Homepage!
Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Eichgraben nicht erleben!
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